Personenbedingte Kündigung
Rechtslage . Reaktion . Tipps
Ihr Arbeitsvertrag wurde aus personenbedingten Gründen (z.B. krankheitsbedingten Gründen, Schlechtleistung o.ä. Gründen) fristgerecht gekündigt? Sie wissen nicht, ob die Kündigung wirksam ist oder ob Sie sich gegen die Kündigung wehren sollen, einen Anspruch auf Abfindung haben und welche Fristen im Falle einer Kündigung zu beachten sind?
Gerne sind wir Ihnen im Falle einer Kündigung behilflich Ihre Rechte durchzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung stets Eile geboten ist. Gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Mit der Kündigungsschutzklage wird im Wesentlichen die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Wird die 3-wöchige Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung unwiderruflich als wirksam.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, rufen Sie uns an oder schreiben und eine Mail. Wir schlagen Ihnen dann die weitere Vorgehensweise vor. Der erste Kontakt ist unverbindlich, d.h. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit der weiteren Verteidigung gegen die Kündigung beauftragen.


